
Maßnahmen der Verhältnisprävention sollen Mitarbeiter:innen entlasten. Sie betreffen die Arbeitsbedingungen und sollen diese positiv verändern. Betroffen von den Maßnahmen sind entweder alle oder ein großer Teil der Arbeitnehmer:innen.
Beispielsweise, wenn Arbeitsplätze ergonomisch gestaltet werden, die Arbeitsorganisation umstrukturiert wird, die Unternehmenskommunikation und Informationsflüsse verändert, Handlungsspielräume erweitert oder flexiblere Arbeitszeiten eingeführt werden.
(s. auch Prävention und Verhaltensprävention)
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Gabriela Wischeropp
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