
Prävention sind vorbeugende, zielgerichtete Maßnahmen, um Krankheiten oder gesundheitliche Schäden zu vermeiden, das Risiko von Erkrankungen zu verringern oder ihr Auftreten zu verzögern. Dabei lassen sich drei Arten von Prävention unterscheiden:
Im Sinne von §§ 20 bis 24 SGB V sind die Ursachen von Erkrankungen bereits zu bekämpfen bevor sie entstehen. Beispiele sind Impfungen, Ernährungskurse oder Resilienztraining.
Krankheiten sollen möglichst früh erkannt und ihr Fortschreiten durch gezielte Behandlungen verhindert werden (vgl. §§ 25 und 26 SGB V). Beispielsweise durch Vorsorge-Untersuchungen. Beschwerden haben sich noch keine gezeigt.
Folgeschäden einer bereits eingetretenen Erkrankung sollen verzögert, begrenzt oder bestenfalls ganz verhindert werden (§ 43 SGB V). Beispielsweise durch entsprechende Therapien oder Kuren.
Unter anderem im Gesundheitsmanagement lassen sich zudem die Verhältnis– und Verhaltensprävention unterscheiden.
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Gabriela Wischeropp
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