§ 5 Arbeitsschutzgesetz
2013
waren psychische Erkrankungen die Ursache für 82 Millionen AU-Tage und somit für 13,4 % der gesamten Fehltage.
2015
stieg diese Zahl bereits auf 16,2 % an.
2016
belegten psychische Erkrankungen mit 19 % schon den zweiten Platz bei den Krankschreibungen.
2018
ist die Tendenz weiter steigend.
2020 - 2022
aufgrund der Corona-Krise nehmen die psychischen Belastungen weiterhin drastisch zu.
2023 - 2024
Das Weltgeschehen lassen Stress und psychische Belastungen weiter dramatisch steigen.
Das Problem für Unternehmen:
Lange Ausfallzeiten, innere Kündigungen und hohe Kosten.
Die Lösung:
Seit dem 01.01.2014 ist die Psychische Gefährdungsbeurteilung für alle Arbeitgeber gesetzlich als Pflicht verankert (§ 5 ArbSchG). Sie dient dazu psychische Belastung der Mitarbeiter im Unternehmen zu identifizieren und abhängig von den Ergebnissen passende Maßnahmen bedarfsorientiert zu bestimmen und umzusetzen (§ 3 ArbSchG).
Auf Nachfrage muss ein Arbeitgeber nachweisen, die PGB durchgeführt und – falls erforderlich – entsprechende Schritte zur Senkung der Belastung ergriffen zu haben.
Die Praxis
Ziele der Psychische Gefährdungsbeurteilung:
Je nach Unternehmensgröße bieten sich unterschiedliche Befragunginstrumente an.
Anonyme, digital durchgeführte Befragung:
Weitere Befragungsformate:
Lassen Sie uns reden.
Ich freue mich auf Ihre Nachricht!
Gabriela Wischeropp
Unterhachinger Str. 49
D – 81737 München