Gesunde Mitarbeiter für ein gesundes Unternehmen!
Betriebliches Gesundheitsmanagement: überschaubar und effektiv!
Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit hängen essentiell von der Gesundheit Ihrer Mitarbeiter ab! Ein Gesundheitsmanagement umfasst alle Maßnahmen, die die physische und psychische Gesundheit betreffen. Dabei geht es jedoch nicht darum, möglichst viele oder wahllos zusammengestellte Maßnahmen durchzuführen, sondern jedes Unternehmen muss individuell betrachtet werden. Für Ihr Unternehmen müssen passende und sinnvolle Instrumente eingesetzt werden.
Dabei müssen Sie nicht immer einen aufwendigen Prozess in Gang setzen. Oft reichen auch schon kleinere Maßnahmen. Viele Unternehmen scheuen sich vor dem Betrieblichen Gesundheitsmanagement, weil es anfangs Ressourcen bindet. Zu Beginn müssen Zeit und Geld investiert werden. Wenn Sie diesen Prozess jedoch konsequent nachhaltig gestalten, profitieren Sie mittel- bis langfristig durch motivierte und gesündere Mitarbeiter. Wachsende Produktivität und ein wertschätzendes Miteinander steigern sowohl die Lebensfreude in Ihrer Belegschaft als auch Ihren Unternehmenserfolg!
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Quantitative Messverfahren:
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Emotionale Intelligenz ist die wichtigste Kompetenz für Selbstmotivation, Selbstverantwortung, optimale Leistungsfähigkeit und seelische wie körperliche Gesundheit. Je nach Ihrem Bedarf, können Sie verschiedene Schwerpunkte im Emotionale Intelligenz Training setzen.
Seit dem 1. Januar 2014 ist die Psychische Gefährdungsbeurteilung (PGB) im Arbeitsschutzgesetz (§5 ArbSchg) vorgeschrieben. Das heißt, jedes Unternehmen, auch Kleinbetriebe mit bis zu zehn Mitarbeiter, sind verpflichtet, die psychische Gefährdung ihrer Mitarbeiter zu beurteilen. Und abhängig von dem Ergebnis Maßnahmen zu ergreifen.
Beides gilt es zu dokumentieren, um die entsprechenden Nachweise erbringen zu können. Wird dies unterlassen, kann dies zu hohen Kosten führen.
Hintergrund sind die stetig steigenden psychischen Krankheiten wie Burnout oder Depressionen, die hohe Kosten verursachen, sowohl bei den Unternehmen als auch bei den Sozialversicherungsträgern. Unternehmen spüren dies meist durch entsprechende Fehlzeiten, einer hohen Fehlerquote und mangelhafter Produktivität.
Allerdings führt nicht erst die Abwesenheit eines Mitarbeiters bzw. einer Mitarbeiterin zu Produktivitätsverlusten. Berücksichtigt werden muss auch, dass Mitarbeiter, die trotz einer Erkankung zur Arbeit kommen, oft nicht ihre volle Leistungsfähigkeit haben, weniger effektiv sind oder eventuell sogar Fehler machen, die wiederum Kosten verursachen können. Dies wird von Unternehmen in Deutschland noch kaum erfasst und fließt daher nicht in die Bilanz mit ein.
Mit der Einhaltung des Arbeitsschutzgesetz erfüllen Sie nicht nur eine verpflichtende Auflage, Sie können so auch mittel- bis langfristig die Produktivität und letztlich Umsatz und Gewinn steigern, durch
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Gabriela Wischeropp
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