Die Psychische Gefährdungsbeurteilung (PGB)

§ 5 Arbeitsschutzgesetz

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Die Psychische Gefährdungsbeurteilung: Gesetzliche Pflicht und sinnvolles Erfolgsinstrument!

Die Zahl der psychischen Erkrankungen steigt jährlich.

2013

waren psychische Erkrankungen die Ursache für 82 Millionen AU-Tage und somit für 13,4 % der gesamten Fehltage.

2015

stieg diese Zahl bereits auf 16,2 % an.

2016

belegten psychische Erkrankungen mit 19 % schon den zweiten Platz bei den Krankschreibungen.

2018

ist die Tendenz weiter steigend.

2020 - 2022

aufgrund der Corona-Krise nehmen die psychischen Belastungen weiterhin drastisch zu.

2023 - 2024

Das Weltgeschehen lassen Stress und psychische Belastungen weiter dramatisch steigen.

Das Problem für Unternehmen:

Lange Ausfallzeiten, innere Kündigungen und hohe Kosten.

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Die Lösung:

Reduzierung des Risikos durch die Psychische Gefährdungsbeurteilung.

Psychische-Gefährdungsbeurteilung

Die gesetzliche Grundlage

Seit dem 01.01.2014 ist die Psychische Gefährdungsbeurteilung für alle Arbeitgeber gesetzlich als Pflicht verankert (§ 5 ArbSchG). Sie dient dazu psychische Belastung der Mitarbeiter im Unternehmen zu identifizieren und abhängig von den Ergebnissen passende Maßnahmen bedarfsorientiert zu bestimmen und umzusetzen (§ 3 ArbSchG).

Auf Nachfrage muss ein Arbeitgeber nachweisen, die PGB durchgeführt und – falls erforderlich – entsprechende Schritte zur Senkung der Belastung ergriffen zu haben.

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Die Praxis

Ziele der Psychische Gefährdungsbeurteilung:

Psychische Gefährdungsbeurteilung:

Der Prozess

Je nach Unternehmensgröße bieten sich unterschiedliche Befragunginstrumente an.

Planung, Organisation und Information
  • Steuerkreis bestimmen
  • Befragungszeitraum festlegen
  • Aufteilung in Standorte und Unternehmensbereiche
  • Information der Mitarbeiter
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Befragung der Mitarbeiter

Anonyme, digital durchgeführte Befragung:

  • Durchführungsdauer: ca. 2 bis 3 Wochen
  • Beantwortungsdauer je Mitarbeiter: 5 bis 10 Minuten bei anonymisierter, digitaler Befragung
  • Anonym und DSGVO-konform
  • Teilnahme über Web, App oder Befragungsstation (Tablet)
  • Mehrsprachigkeit möglich

 

Weitere Befragungsformate:

  • Mitarbeiter-Interviews
  • Experten-Interviews
  • Workshops
  • Stille Beobachtungen
  • Teilnehmende Beobachtungen
Ergebnisbericht
  • Zwei Wochen nach Ende der Befragung
  • Gesamterergebnisbericht
  • Standortberichte
  • Berichte jeweils für Unternehmensbereiche
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Ergebnisanalyse
  • Vorstellung und Analyse der Ergebnisse im Steuerkreis
  • Ableitung von Maßnahmen für identifizierte Belastungen
Evaluierung
  • Nach 6 – 12 Monaten Überprüfung der Wirksamkeit
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